Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auszug aus der deutschen Hotelordnung der DeHoGa

 

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und

        zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

 

    2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf                welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

 

    3. Der Gastwirt (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.

 

    4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen              Preis zu zahlen.  

 

    5. A.) Der Gastwirt (Vermieter) ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Wohnungen nach               Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

 

        B.) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten                   Betrag zu bezahlen.

 

    6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.